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Ekaterina Kuzminskaya und Alexandra Petkou reisten mit ihrer Trainerin Laura Krasniqi ins italienische Brescia. Auf dem "TUTTI, MA PROPRIO TUTTI IN H2O" International Artistic Swimming Competition stellten sie dem internationalen Wertungsgericht ihre Solo Küren vor.
Noch in Solingen war die Aufregung den Mädels anzumerken und es sollte auch nicht besser werden. Nach einem herzlichen Empfang und dem einschwimmen löste sich die Nervosität etwas und es begann der Wettkampf.
Als erste musste Alexandra ihre Kür darbieten.
Sie meisterte bravurös ihren ersten internationalen Auftritt und erreichte mit 53,3333 Punkten den 15. Platz im mit 33 Teilnehmern stark besetzten Wettkampf. Wie dicht die Mädels zusammen lagen zeigt der Abstand zu Platz 10, 1,0066 Punkte!
Ekaterina ging als vorletzte ihrer Altersklasse an den Start. Auch hier waren 35 Teilnehmerinnen am Start. Mit 54,433 Punkte erreichte auch Kati einen starken 15. Platz. Nur 0,5 Punkte fehlten für die Top Ten Ränge.
Trainerin Laura zeigte sich zufrieden. „Sie haben ihrer Nervosität getrotzt und sehr achtbare Ergebnisse erreicht. Nun gilt es, sich auf die nationalen Wettkämpfe intensiv vorzubereiten.“
Das wären dann die NRW Meisterschaften und die Deutschen Altersklassenmeisterschaften, wo man ja der Ausrichter ist.
Herzlichen Glückwunsch dem Team.
Noch in Solingen war die Aufregung den Mädels anzumerken und es sollte auch nicht besser werden. Nach einem herzlichen Empfang und dem einschwimmen löste sich die Nervosität etwas und es begann der Wettkampf.
Als erste musste Alexandra ihre Kür darbieten.
Sie meisterte bravurös ihren ersten internationalen Auftritt und erreichte mit 53,3333 Punkten den 15. Platz im mit 33 Teilnehmern stark besetzten Wettkampf. Wie dicht die Mädels zusammen lagen zeigt der Abstand zu Platz 10, 1,0066 Punkte!
Ekaterina ging als vorletzte ihrer Altersklasse an den Start. Auch hier waren 35 Teilnehmerinnen am Start. Mit 54,433 Punkte erreichte auch Kati einen starken 15. Platz. Nur 0,5 Punkte fehlten für die Top Ten Ränge.
Trainerin Laura zeigte sich zufrieden. „Sie haben ihrer Nervosität getrotzt und sehr achtbare Ergebnisse erreicht. Nun gilt es, sich auf die nationalen Wettkämpfe intensiv vorzubereiten.“
Das wären dann die NRW Meisterschaften und die Deutschen Altersklassenmeisterschaften, wo man ja der Ausrichter ist.
Herzlichen Glückwunsch dem Team.
Der Schwimmbezirk Rhein-Wupper e.V. spricht sich gegen jede Form von Gewalt aus, unabhängig davon ob sie psyschich, physisch oder sexualisiert ist. Vor allem sexualisierte Gewalt ist kein Tabuthema! Wir sprechen offen über alles!
Wir unterstützen und arbeiten aktiv in der Prävention, um Gewalt gar nicht erst stattfinden zu lassen. Wir schauen nicht weg, sondern stärken Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Unseren Mitgliedern bieten wir Sensibilisierung und Hilfestellungen zur Präventionsarbeit und zur Etablierung einer Kultur des Hinschauens und der Enttabuisierung.
Bei uns haben Täter*innen keine Chance!
Hier findest du Informationen wie du im Verein solch eine Kultur etablieren kannst, Ansprechpersonen der Bezirke und Interventionsstrategien.
Wir unterstützen und arbeiten aktiv in der Prävention, um Gewalt gar nicht erst stattfinden zu lassen. Wir schauen nicht weg, sondern stärken Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Unseren Mitgliedern bieten wir Sensibilisierung und Hilfestellungen zur Präventionsarbeit und zur Etablierung einer Kultur des Hinschauens und der Enttabuisierung.
Bei uns haben Täter*innen keine Chance!
Hier findest du Informationen wie du im Verein solch eine Kultur etablieren kannst, Ansprechpersonen der Bezirke und Interventionsstrategien.
Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW
Jetzt beantragen!
Seit dem 1. März ist nun die Beantragung von Mitteln aus dem Paket „Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW“ des Landes möglich.
Die Anträge können bis zum 30. Mai 2023 über das Förderportal des LSB NRWgestellt werden. Das hierfür entwickelte Antragsformular ist über das Förderportal als Download abrufbar.
Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Sportvereine, also alle ordentlichen Mitgliedsvereine des Schwimmverbandes NRW.
Das Zeitfenster, für das Mehrkosten geltend gemacht werden können (sog. „Billigkeitszeitraum“) geht vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023.
Voraussetzung für die Förderung sind gestiegene Energieausgaben beim Antragsteller durch den Betrieb und / oder die Nutzung einer Sportstätte samt dazugehöriger Infrastruktur innerhalb des Billigkeitszeitraums aufgrund der Erhöhung von Energiepreisen ggü. dem Vergleichszeitraum.
Als Vergleichsgrundlage dienen die vertraglich fixierten Preise je Energieträger bzw. das Nutzungsentgelt mit Gültigkeit zum 31. März 2022.
Die gestiegenen Energiekosten beziehen sich sowohl auf (vereins)eigene und gepachtete Anlagen als auch auf genutzte Anlagen der Kommune oder eines privaten oder gewerblichen Eigentümers.
Es werden bis zu 60% der dargestellten Mehrkosten bezuschusst – die maximale Billigkeitsleistung pro Antragsteller beträgt 200.000 Euro.
Die Billigkeitsleistungen aus dem Krisenpaket des Landes NRW sind kombinierbar mit den Bundeshilfen (bspw. Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom) sowie möglichen kommunalen Hilfsprogrammen – eine Überkompensation der entstandenen Mehrkosten wird ausgeschlossen.
Für Rückfragen zur Energie-Krisenhilfe hat der Landessportbund NRW eine Hotline (0203/7381-900) und ein E-Mail-Postfach (energie@lsb.nrw) eingerichtet. Weitere Infos finden sich auf der Website des LSB. In der kommenden Woche wird der LSB alle Vereine nochmals per Mail kontaktieren.
Jetzt beantragen!
Seit dem 1. März ist nun die Beantragung von Mitteln aus dem Paket „Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW“ des Landes möglich.
Die Anträge können bis zum 30. Mai 2023 über das Förderportal des LSB NRWgestellt werden. Das hierfür entwickelte Antragsformular ist über das Förderportal als Download abrufbar.
Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Sportvereine, also alle ordentlichen Mitgliedsvereine des Schwimmverbandes NRW.
Das Zeitfenster, für das Mehrkosten geltend gemacht werden können (sog. „Billigkeitszeitraum“) geht vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023.
Voraussetzung für die Förderung sind gestiegene Energieausgaben beim Antragsteller durch den Betrieb und / oder die Nutzung einer Sportstätte samt dazugehöriger Infrastruktur innerhalb des Billigkeitszeitraums aufgrund der Erhöhung von Energiepreisen ggü. dem Vergleichszeitraum.
Als Vergleichsgrundlage dienen die vertraglich fixierten Preise je Energieträger bzw. das Nutzungsentgelt mit Gültigkeit zum 31. März 2022.
Die gestiegenen Energiekosten beziehen sich sowohl auf (vereins)eigene und gepachtete Anlagen als auch auf genutzte Anlagen der Kommune oder eines privaten oder gewerblichen Eigentümers.
Es werden bis zu 60% der dargestellten Mehrkosten bezuschusst – die maximale Billigkeitsleistung pro Antragsteller beträgt 200.000 Euro.
Die Billigkeitsleistungen aus dem Krisenpaket des Landes NRW sind kombinierbar mit den Bundeshilfen (bspw. Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom) sowie möglichen kommunalen Hilfsprogrammen – eine Überkompensation der entstandenen Mehrkosten wird ausgeschlossen.
Für Rückfragen zur Energie-Krisenhilfe hat der Landessportbund NRW eine Hotline (0203/7381-900) und ein E-Mail-Postfach (energie@lsb.nrw) eingerichtet. Weitere Infos finden sich auf der Website des LSB. In der kommenden Woche wird der LSB alle Vereine nochmals per Mail kontaktieren.