Gesamtvorstand gem. § 19 Satzung

Der Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand, den Fachwart*innen, dem/der Vorsitzenden der Schwimmjugend und dem/der Ehrenvorsitzenden mit beratender Stimme. Seine Aufgabe ist die Vertretung des Verbandes nach innen und außen und die Führung des Verbandes in spartenübergreifenden Belangen.